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AGB.
In drei Sätzen: Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am CMP42 Design-Partner-Programm — sechs Monate Zugang zur Alpha-Version von CMP42 gegen eine einmalige Vergütung von 6.900 €. Alpha bedeutet: wöchentliche Releases, gemeinsame Weiterentwicklung und noch keine Verfügbarkeitszusagen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme am CMP42 Design-Partner-Programm zwischen Christian Schappeit, handelnd unter protagx („protagx”), und dem teilnehmenden Unternehmen („Design Partner”).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
- Abweichende Bedingungen des Design Partners gelten nur, wenn protagx ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
- protagx gewährt dem Design Partner für die Programmlaufzeit Zugang zur Alpha-Version der Software CMP42 — einem Headless CRM mit Context-Graph, Models und Processes, erreichbar über MCP-Tools sowie REST- und GraphQL-Schnittstellen — als gehosteter Dienst in der EU und, sobald verfügbar, als Self-Hosted-Image.
- Zum Programm gehören außerdem: direkter Kommunikationskanal zum Gründer (Slack), ein monatlicher Co-Design-Call von bis zu einer Stunde, die Priorisierung von Anfragen, die der Design Partner als blockierend kennzeichnet, sowie das Recht, ein MCP-Tool vorzuschlagen und zu benennen (§ 8 Abs. 4).
- Einzelheiten, insbesondere der Beginn der Laufzeit und die bereitgestellten Zugänge, werden in der Teilnahmebestätigung festgehalten, die protagx dem Design Partner als PDF vor Programmbeginn zusendet.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Bewerbung über die Website ist eine unverbindliche Anfrage. Nach einem Gespräch entscheiden beide Seiten über die Teilnahme.
- Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung von protagx in Textform (z. B. E-Mail) und deren Annahme durch den Design Partner zustande.
- Es gibt zwölf Plätze. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
§ 4 Alpha-Charakter der Software
- Der Design Partner nimmt zur Kenntnis, dass CMP42 sich im Alpha-Stadium befindet. Funktionen, Schnittstellen und Datenformate können sich ändern; Releases erfolgen in der Regel wöchentlich. protagx achtet auf abwärtskompatible Migrationen, kann Änderungen aber nicht ausschließen.
- Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Leistungsfähigkeit wird nicht geschuldet. Für die Alpha bietet protagx bewusst kein Service Level Agreement an; die Bereitstellung erfolgt „as is”. Ab allgemeiner Verfügbarkeit (GA) werden Verfügbarkeitszusagen und Reaktionszeiten in einem gesonderten Service Level Agreement geregelt.
- Der Design Partner setzt CMP42 nicht als einziges System für geschäftskritische Daten ein, ohne eigene Sicherungen oder Exporte vorzuhalten.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung für die Teilnahme beträgt einmalig 6.900 €. Sie ist gemäß § 19 UStG umsatzsteuerfrei (Kleinunternehmerregelung); ein Wechsel zur Regelbesteuerung ist für 2027 vorgesehen und wird durch entsprechend ausgewiesene Umsatzsteuer auf zukünftige Rechnungen abgebildet.
- Die Rechnung wird mit der Teilnahmebestätigung (§ 2 Abs. 3) versandt. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Nach der allgemeinen Verfügbarkeit (GA) veröffentlicht protagx Standardpreise. Design Partner, die CMP42 weiter nutzen, behalten den Design-Partner-Preis, solange sie Kunde bleiben; sie werden nicht ohne ihre Zustimmung auf Standardpreise umgestellt. Das GA-Preismodell wird spätestens 90 Tage vor GA-Termin in Textform angekündigt.
§ 6 Laufzeit, Beendigung, Datenrückgabe
- Die Programmlaufzeit beträgt sechs Monate ab dem in der Teilnahmebestätigung genannten Beginn. Nach Ablauf entscheiden die Parteien gemeinsam über eine Fortsetzung zum Design-Partner-Preis oder den Wechsel zur allgemein verfügbaren Version.
- Der Design Partner kann die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform beenden. Bereits gezahlte Vergütung wird bei ordentlicher Kündigung durch den Design Partner nicht anteilig erstattet, da die zwölf Design-Partner-Plätze knapp sind und die Programmleistung (Slack-Kanal, monatliche Co-Design-Calls, priorisierte Feature-Anfragen) unabhängig von der Nutzungsintensität bereitgestellt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Beendigung stellt protagx dem Design Partner seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung und löscht sie innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Der frei gewordene Platz kann neu vergeben werden. Ein vom Design Partner benanntes MCP-Tool bleibt Teil des Produkts (§ 8 Abs. 4).
§ 7 Zusammenarbeit
- Das Programm lebt von echter Nutzung und ehrlichem Feedback. Der Design Partner bemüht sich, CMP42 mit echten Daten einzusetzen, regelmäßig Rückmeldung zu geben und Fehler zeitnah zu melden.
- Diese Mitwirkung ist eine Obliegenheit im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit; ihre Nichterfüllung begründet keine Schadensersatzansprüche, kann aber zur einvernehmlichen Beendigung führen.
- Der Design Partner ist nicht verpflichtet, Testimonials, Empfehlungen oder Logos bereitzustellen.
§ 8 Rechte an Software, Daten und Feedback
- protagx räumt dem Design Partner für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, CMP42 für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
- Alle Rechte an den vom Design Partner eingestellten Daten verbleiben beim Design Partner. protagx nutzt diese Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistung und trainiert keine KI-Modelle mit ihnen.
- protagx darf Anregungen, Feedback und im Co-Design entstandene Ideen zur Weiterentwicklung von CMP42 frei verwenden, ohne vertrauliche Informationen oder Daten des Design Partners offenzulegen.
- Schlägt der Design Partner ein MCP-Tool vor und passt es zur Plattform, kann protagx es bauen und allen Kunden unter dem vorgeschlagenen Namen bereitstellen. Die Rechte an der Umsetzung liegen bei protagx. Eine namentliche Nennung des Design Partners erfolgt nur mit dessen Zustimmung.
§ 9 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Programms erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für die Zwecke dieses Vertrags. Das gilt insbesondere für Inhalte der Co-Design-Gespräche, die bis zur Veröffentlichung eines Features nicht öffentlich sind.
- Die Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit protagx personenbezogene Daten im Auftrag des Design Partners verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher ist der Design Partner.
- Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter werden im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt. protagx stellt den AVV zusammen mit der Teilnahmebestätigung als PDF bereit; Änderungen der Unterauftragsverarbeiter werden dem Design Partner mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.
- Bindet der Design Partner eigene KI-Agents oder Modellanbieter an, entscheidet er selbst über die dorthin übermittelten Daten; diese Anbieter sind nicht Unterauftragsverarbeiter von protagx.
§ 11 Haftung
- protagx haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet protagx nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Design Partner gezahlte Vergütung.
- Für den Verlust von Daten haftet protagx nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und gefahrangemessener Datensicherung durch den Design Partner (§ 4 Abs. 3) zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Design Partner nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Überlassung einer Alpha-Version (§ 4) mit erhöhten Risiken verbunden ist; die Haftungsregelung nach Abs. 2 und 3 trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie die typischen Schäden bei bestimmungsgemäßem Alpha-Einsatz einbezieht, jedoch mittelbare Folgeschäden aus der Verwendung als Ersatz für produktivgestellte Systeme ausschließt.
§ 12 Referenzen
protagx nennt den Design Partner öffentlich — etwa in einer Fallstudie oder auf der Website — nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Design Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 19. September 2026